Bei Reiseverbot durch die Corona-Pandemie entstehen keine Stornokosten und die Anzahlung entfällt. Zahlung erst bei Anreise. Dasselbe gilt, wenn die Inzidenzzahlen im Vulkaneifelkreis eine Anreise nicht zulassen, wird unsererseits keine Endschädigung gezahlt. Es sind alle Gäste herzlich willkommen, die die 3G-Regeln erfüllen.
Zu beachten: